
hoai
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine Verordnung zur Regelung der Vergütung der Leistungen im Planungsbereich des Bauwesens.
Die HOAI hat durch die preisrechtliche Verbindlichkeit gemäß dem Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen annähernd Gesetzescharakter. Sie gilt lediglich dann nicht, wenn Planungsleistungen z. B. durch Generalunternehmer im Zuge einer umfassenden Bauleistung erbracht werden.
Die HOAI soll den Architekten und Ingenieuren ein auskömmliches Honorar und den Bauherren die Qualität der Bauplanung, Ausschreibung, Vergabe und der Objektüberwachung sichern. Wettbewerb soll nicht auf Preisebene, sondern allein in der Qualität der Arbeit stattfinden.
Die HOAI regelt nicht, welche Leistungen der Architekt bzw. der Ingenieur zu erbringen hat. Dies wird allein durch den geschlossenen Werkvertrag auf Grundlage des BGB bestimmt.
Das Honorar wird zwischen dem Auftraggeber einerseits und dem Architekt bzw. Ingenieur andererseits auf Basis der Regelungen der HOAI vereinbart. Unterschreitungen der Mindestsätze oder Überschreitung der Höchstsätze der HOAI sind nur in Ausnahmefällen rechtlich zulässig.
Die Höhe der Vergütung ermittelt sich im wesentlichen nach:
- den anrechenbaren Kosten des Objekts
- dem Schwierigkeitsgrad (Honorarzone)
- dem Honorarsatz gemäß der jeweiligen Honorartafel
- dem vereinbarten Leistungsumfang in Prozentsätzen
- ggf. den Zuschlägen für einen Umbau oder eine Modernisierungsmaßnahme und ggf. vereinbarten besondere Leistungen
Die Vergütung der einzelnen Leistungen wird unter Zuhilfenahme der so genannten Leistungsphasen berechnet:
Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung
Ermitteln der Voraussetzungen zur Lösung der Bauaufgabe durch die Planung
Leistungsphase 2: Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
Erarbeiten der wesentlichen Teile einer Lösung der Planungsaufgabe
Leistungsphase 3: Entwurfsplanung
Erarbeiten der endgültigen Lösung der Planungsaufgabe
Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
Erarbeiten und Einreichen der Vorlagen für die erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen
Leistungsphase 5: Ausführungsplanung
Erarbeiten und Darstellen der ausführungsreifen Planungslösung
Leistungsphase 6: Vorbereiten der Vergabe
Ermitteln der Mengen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen
Leistungsphase 7: Mitwirken bei der Vergabe
Ermitteln der Kosten und Mitwirkung bei der Auftragsvergabe
Leistungsphase 8. Objektüberwachung
Überwachen der Ausführung des Objekts
Leistungsphase 9: Objektbetreuung und Dokumentation
Überwachen der Beseitigung von Mängeln und Dokumentation des Gesamtergebnisses
Download der HOAI unter:
www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/aihono/gesamt.pdf